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   VG Frankfurt/Oder, 05.10.2007 - 5 K 45/04   

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https://dejure.org/2007,34730
VG Frankfurt/Oder, 05.10.2007 - 5 K 45/04 (https://dejure.org/2007,34730)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 05.10.2007 - 5 K 45/04 (https://dejure.org/2007,34730)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 05. Oktober 2007 - 5 K 45/04 (https://dejure.org/2007,34730)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Vornahme von Fixierungen an einem kenianischen Staatsangehörigen in der Abschiebungshaft; Fesselung als Hilfsmittel körperlicher Gewalt zur Durchsetzung "unmittelbaren Zwangs"; Ausschluss einer Fixierung bei Unterbringung in einem besonders gesicherten ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 05.10.2007 - 5 K 45/04
    Der aus ihrer Menschenwürde entspringende soziale Wert- und Achtungsanspruch, der es verbietet, sie zum bloßen Objekt des Staates zu machen oder sie einer Behandlung auszusetzen, die ihre Subjektqualität prinzipiell in Frage stellt (vgl. BVerfGE 27, 1 [BVerfG 16.07.1969 - 1 BvL 19/63] [6]; 45, 187 [228]; 109, 133 [149 f.]), ist unter den vorstehend dargestellten Umständen durch die Fixierung nicht verletzt.
  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 05.10.2007 - 5 K 45/04
    Der aus ihrer Menschenwürde entspringende soziale Wert- und Achtungsanspruch, der es verbietet, sie zum bloßen Objekt des Staates zu machen oder sie einer Behandlung auszusetzen, die ihre Subjektqualität prinzipiell in Frage stellt (vgl. BVerfGE 27, 1 [BVerfG 16.07.1969 - 1 BvL 19/63] [6]; 45, 187 [228]; 109, 133 [149 f.]), ist unter den vorstehend dargestellten Umständen durch die Fixierung nicht verletzt.
  • BVerfG, 16.07.1969 - 1 BvL 19/63

    Mikrozensus

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 05.10.2007 - 5 K 45/04
    Der aus ihrer Menschenwürde entspringende soziale Wert- und Achtungsanspruch, der es verbietet, sie zum bloßen Objekt des Staates zu machen oder sie einer Behandlung auszusetzen, die ihre Subjektqualität prinzipiell in Frage stellt (vgl. BVerfGE 27, 1 [BVerfG 16.07.1969 - 1 BvL 19/63] [6]; 45, 187 [228]; 109, 133 [149 f.]), ist unter den vorstehend dargestellten Umständen durch die Fixierung nicht verletzt.
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