Rechtsprechung
VG Frankfurt/Oder, 05.10.2007 - 5 K 45/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Vornahme von Fixierungen an einem kenianischen Staatsangehörigen in der Abschiebungshaft; Fesselung als Hilfsmittel körperlicher Gewalt zur Durchsetzung "unmittelbaren Zwangs"; Ausschluss einer Fixierung bei Unterbringung in einem besonders gesicherten ...
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Abschiebungshaft: Fesselung von Händen und Füßen zulässig
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76
Lebenslange Freiheitsstrafe
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 05.10.2007 - 5 K 45/04
Der aus ihrer Menschenwürde entspringende soziale Wert- und Achtungsanspruch, der es verbietet, sie zum bloßen Objekt des Staates zu machen oder sie einer Behandlung auszusetzen, die ihre Subjektqualität prinzipiell in Frage stellt (vgl. BVerfGE 27, 1 [BVerfG 16.07.1969 - 1 BvL 19/63] [6]; 45, 187 [228]; 109, 133 [149 f.]), ist unter den vorstehend dargestellten Umständen durch die Fixierung nicht verletzt. - BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01
Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten …
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 05.10.2007 - 5 K 45/04
Der aus ihrer Menschenwürde entspringende soziale Wert- und Achtungsanspruch, der es verbietet, sie zum bloßen Objekt des Staates zu machen oder sie einer Behandlung auszusetzen, die ihre Subjektqualität prinzipiell in Frage stellt (vgl. BVerfGE 27, 1 [BVerfG 16.07.1969 - 1 BvL 19/63] [6]; 45, 187 [228]; 109, 133 [149 f.]), ist unter den vorstehend dargestellten Umständen durch die Fixierung nicht verletzt. - BVerfG, 16.07.1969 - 1 BvL 19/63
Mikrozensus
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 05.10.2007 - 5 K 45/04
Der aus ihrer Menschenwürde entspringende soziale Wert- und Achtungsanspruch, der es verbietet, sie zum bloßen Objekt des Staates zu machen oder sie einer Behandlung auszusetzen, die ihre Subjektqualität prinzipiell in Frage stellt (vgl. BVerfGE 27, 1 [BVerfG 16.07.1969 - 1 BvL 19/63] [6]; 45, 187 [228]; 109, 133 [149 f.]), ist unter den vorstehend dargestellten Umständen durch die Fixierung nicht verletzt.